Bestattungsverfügung

Viele Menschen kümmert sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und den anstehenden Kosten, können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen fest gehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode.

Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keinen Zweifel über die Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ dazu kann eine Verfügung in gedruckter Form verwendet werden wenn die Verfügung von einem Notar, oder vom Hausarzt bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert, dass der in der Verfügung fest gehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die persönliche Unterschrift des Verfügenden.

Sie sollte an einem nach dem Tode, für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden.

Geeignete Orte sind:

1. Bei vertrauenswürdigen Personen, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden.
2. An exponierter Stelle in der eigenen Wohnung, am besten zusammen mit Ausweis und Krankenkarte.
Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt der Friedhofsverwaltung und beim gewünschten Bestattungsinstitut hinterlegt werden.

Die Bestattungsverfügung sollte keinesfalls als Bestandteil ins Testament eingefügt werden. Die Testamentseröffnung erfolgt im allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Ableben. Normalerweise ist die Bestattung dann bereits abgeschlossen !

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