Was tun im Sterbefall?
Bei einem Todesfall in der Wohnung verständigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Telefon 069 / 1 92 92. Dieser stellt den Tot fest und stellt einen Totenschein aus. Danach nehmen Sie zu uns Kontakt unter Telefon 069 / 85 00 35 30 auf.Sollte der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim eingetreten sein, wird das Ausstellen des Totenscheins in der Regel durch die Einrichtung veranlasst. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Um in einem Trauerfall die notwendige Beurkundung beim Standesamt zu veranlassen, benötigen wir folgende Originalunterlagen von Ihnen:Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch, Familienbuch)
- bei Verwitweten: standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Geschiedenen: standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Mit diesen Unterlagen können wir die Beurkundung veranlassen.
Damit wir Ihnen alle Formalitäten abnehmen können, erbitten wir folgende Informationen:
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Rentennummern
- Versicherungsscheine
Für weitere Fragen und Wünsche jeder Art sprechen Sie uns bitte an.


